Barrierefreiheitserklärung
Geltungsbereich
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.hennefgutschein.de, betrieben durch die Stadt Hennef (Sieg) – Wirtschaftsförderung.
Konformitätsstatus
Diese Website ist mit dem Standard WCAG 2.1 Level AA gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) – zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 – teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende bekannte Einschränkungen bestehen derzeit:
- Externe Dienste: Die Authentifizierungs-Oberfläche von Clerk sowie das Stripe-Checkout-Zahlungsformular sind extern eingebettete Komponenten. Deren Barrierefreiheit liegt in der Verantwortung der jeweiligen Anbieter.
- Dynamische Inhalte: Einige Statusmeldungen (z. B. Ladeanzeigen) werden nicht in allen Situationen vollständig durch Screen-Reader angekündigt.
- Farbkontraste: Einzelne sekundäre Textelemente (z. B. Platzhalterbeschriftungen in Formularfeldern) erreichen das Kontrastverhältnis von 4,5:1 möglicherweise nicht in allen Browser-Konfigurationen.
Technische Spezifikationen
Die Barrierefreiheit der Website stützt sich auf folgende Technologien: HTML, CSS, JavaScript (Next.js / React) sowie WAI-ARIA-Attribute. Die Website wurde für die Nutzung mit aktuellen Versionen gängiger Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) und assistiver Technologie (NVDA, VoiceOver, TalkBack) konzipiert.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf dieser Website feststellen oder Informationen in einem zugänglicheren Format benötigen, wenden Sie sich bitte an uns:
Stadt Hennef (Sieg) – WirtschaftsförderungE-Mail: wirtschaftsfoerderung@hennef.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 6 Wochen zu beantworten. Erhalten Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung, können Sie die Überwachungsstelle NRW einschalten (siehe unten).
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
zugeordnet der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0211 / 8553451
Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).
Stand dieser Erklärung: 21. Juli 2026
